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Initiative begrüßt das E.ON-Urteil
"Abweisung ist
richtig"
Delbrück (WV). Mit
großer Freude hat die "Bürgerinitiative
Energiepreise" das Urteil des Amtsgerichts Delbrück
gegen den Energieversorger E.ON aufgenommen. "Die
Abweisung der Zahlungsklage ist richtig", schreibt ihr
Sprecher Horst
Hamprecht.
Man sei von Anfang an,
seit mehr als sechs Jahren davon ausgegangen, dass E.ON
keine Ansprüche auf die "ständig und massiv erhöhten
Gaspreise" zustünden.
Die E.ON Weser Vertriebs GmbH hatte -
wie berichtet - 37 Gaspreisverweigerer aus dem Raum
Delbrück erfolglos auf Zahlung der rückständigen
Gebühren verklagt. Das Gericht wies sämtliche Klagen ab.
Unter anderem hatte das Gericht gerügt, dem Unternehmen sei
der Nachweis misslungen, dass die Bezugskostensteigerungen
für Gas in den Jahren 2004 und 2005 nicht durch
Kosteneinsparungen an anderer Stelle kompensiert worden
seien.
Die Initiative habe gehofft, "dass
die angebliche Ansprüche von einem fachlich dafür extra
vorgesehenen Gericht, etwa das Kartellgericht, untersucht
und rechtlich bewertet werden." Leider habe auch das
Delbrücker Amtsgericht einige für die Initiative wichtigen
Dinge nicht untersuchen wollen, "vor allem nicht die
Frage, ob E.ON das Gas überteuert einkauft und so den
Vorlieferanten unzulässig hohe Gewinne zuschustert."
Hamprecht wörtlich: "Das
Resultat: Zunächst freuen wir uns alle darüber, dass im
Ergebnis unser jahrelanger Preiskampf und Widerstand gegen
die Abzocke Erfolg hat. Wir freuen uns insbesondere auch
für unsere Mitstreiter, deren Klagebetrag unter 600 Euro
lag, dass auch sie das einbehaltene Geld behalten dürfen
und die gesamten Verfahrenskosten zu Lasten von E.ON
gehen."
Zu den übrigen Verfahren habe E.ON
Berufung angekündigt, was aber abzuwarten sei: "Wir
sehen einem Revisionsverfahren gelassen entgegen, da das
Folgegericht sich an die Tatsachen aus dem erstinstanzlichen
Verfahren hält. E.ON würde dann eine zweite und
deutlichere Schlappe riskieren", vermutet Hamprecht.
Er empfiehlt: "Weiter den Preisen
von Strom und Gas widersprechen und die Zahlungen
kürzen."
Quelle: Westfälisches Volksblatt
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