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Sorglos mit der Wahrheitsfindung

Amtsrichter übt harsche Kritik an E.ON

Von Hubertus Hartmann

Delbrück (WV). Ein Delbrücker Amtsrichter hat dem heimischen Energieversorger E.ON Westfalen Weser (EWW) gründlich die Leviten gelesen. Dem Konzern wird vorgeworfen, falsche Angaben zu machen, ein als Zeuge benannter Mitarbeiter wird indirekt der Lüge bezichtigt.

Die E.ON Weser Vertriebs GmbH hatte - wie berichtet - 37 Gaspreisverweigerer aus dem Raum Delbrück beim zuständigen Amtsgericht erfolglos auf Zahlung der rückständigen Gebühren verklagt. Sämtliche Klagen wies das Gericht ab.

Drei Wochen nach der Urteilsverkündung liegt jetzt die schriftliche Urteilsbegründung vor. Sie kommt in Teilen einer Ohrfeige für E.ON gleich. Insbesondere sei dem Unternehmen der ihm obliegende Nachweis misslungen, dass die Bezugskostensteigerungen für Gas in den Jahren 2004 und 2005 nicht durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle kompensiert worden seien. So habe E.ON nach eigener Darlegung seine Ausgaben um mehr als acht Millionen Euro reduzieren können. Wobei gut fünf Millionen Euro auf Einsparungen im Personalaufwand entfielen.

Letztlich komme es auf diese eigentliche Streitfrage aber überhaupt nicht an, stellt Richter Thorsten Bolte fest. Denn die Vertriebsgesellschaft habe nicht einmal ihre Kläger-Legitimation »zur vollen Überzeugung des Gerichts nachgewiesen«. Die Beweisaufnahme habe vielmehr »erhebliche Zweifel des Gerichts an der Richtigkeit des klägerischen Vortrags geweckt«.

Vor allem ein von E.ON als Zeuge aufgebotener Diplom-Ingenieur im Vertrieb habe »eine gewisse Sorglosigkeit mit seiner Wahrheitspflicht« an den Tag gelegt. Er habe »den Eindruck gewonnen, dass der Zeuge einseitig bemüht war, seine Aussage zugunsten der Klägerin als seiner Arbeitgeberin zu färben«. rügt Richter Bolte. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob mit Kunden Sonderverträge geschlossen wurden oder nicht. Im Prozess hatten sich E.ON-Vertreter geweigert, bestimmte Vertragsunterlagen, die so genannte »Anlage 3«, vorzulegen. Bolte: »Dem Gericht drängt sich nach allem der Verdacht auf, die Klägerin wolle die Kenntnisnahme des Gerichts von der Anlage 3 geradezu verhindern«.

Rechtsanwalt Reinhard Weeg, der allein 210 der insgesamt 1600 Gaspreisverweigerer vertritt, fühlt sich in seiner Auffassung bestätigt: »E.ON ignoriert die Auflagen der Justiz und ist überhaupt nicht daran interessiert, seine Bücher offen zu legen«, hatte er bereits in der Verhandlung beklagt

Quelle: Westfälisches Volksblatt

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