|
Sorglos mit der
Wahrheitsfindung
Amtsrichter übt harsche Kritik an E.ON
Von Hubertus Hartmann
Delbrück (WV). Ein Delbrücker Amtsrichter hat dem
heimischen Energieversorger E.ON Westfalen Weser (EWW)
gründlich die Leviten gelesen. Dem Konzern wird
vorgeworfen, falsche Angaben zu machen, ein als Zeuge
benannter Mitarbeiter wird indirekt der Lüge bezichtigt.
Die E.ON Weser Vertriebs GmbH hatte - wie berichtet - 37
Gaspreisverweigerer aus dem Raum Delbrück beim zuständigen
Amtsgericht erfolglos auf Zahlung der rückständigen
Gebühren verklagt. Sämtliche Klagen wies das Gericht ab.
Drei Wochen nach der Urteilsverkündung liegt jetzt die
schriftliche Urteilsbegründung vor. Sie kommt in Teilen
einer Ohrfeige für E.ON gleich. Insbesondere sei dem
Unternehmen der ihm obliegende Nachweis misslungen, dass die
Bezugskostensteigerungen für Gas in den Jahren 2004 und
2005 nicht durch Kosteneinsparungen an anderer Stelle
kompensiert worden seien. So habe E.ON nach eigener
Darlegung seine Ausgaben um mehr als acht Millionen Euro
reduzieren können. Wobei gut fünf Millionen Euro auf
Einsparungen im Personalaufwand entfielen.
Letztlich komme es auf diese eigentliche Streitfrage aber
überhaupt nicht an, stellt Richter Thorsten Bolte fest.
Denn die Vertriebsgesellschaft habe nicht einmal ihre
Kläger-Legitimation »zur vollen Überzeugung des Gerichts
nachgewiesen«. Die Beweisaufnahme habe vielmehr
»erhebliche Zweifel des Gerichts an der Richtigkeit des
klägerischen Vortrags geweckt«.
Vor allem ein von E.ON als Zeuge aufgebotener
Diplom-Ingenieur im Vertrieb habe »eine gewisse
Sorglosigkeit mit seiner Wahrheitspflicht« an den Tag
gelegt. Er habe »den Eindruck gewonnen, dass der Zeuge
einseitig bemüht war, seine Aussage zugunsten der Klägerin
als seiner Arbeitgeberin zu färben«. rügt Richter Bolte.
Dabei ging es vor allem um die Frage, ob mit Kunden
Sonderverträge geschlossen wurden oder nicht. Im Prozess
hatten sich E.ON-Vertreter geweigert, bestimmte
Vertragsunterlagen, die so genannte »Anlage 3«,
vorzulegen. Bolte: »Dem Gericht drängt sich nach allem der
Verdacht auf, die Klägerin wolle die Kenntnisnahme des
Gerichts von der Anlage 3 geradezu verhindern«.
Rechtsanwalt Reinhard Weeg, der allein 210 der insgesamt
1600 Gaspreisverweigerer vertritt, fühlt sich in seiner
Auffassung bestätigt: »E.ON ignoriert die Auflagen der
Justiz und ist überhaupt nicht daran interessiert, seine
Bücher offen zu legen«, hatte er bereits in der
Verhandlung beklagt
Quelle: Westfälisches Volksblatt
|