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E.ON verliert vor
Gericht
Delbrücker Amtsrichter weist 37 Klagen gegen
Gaspreisverweigerer ab
Von Hubertus Hartmann
Kreis Paderborn (WV). Der Energieversorger E.ON
Westfalen Weser (EWW) muss eine weitere juristische Schlappe
hinnehmen. Das Amtsgericht Delbrück hat am Freitag die
Klagen gegen Gaspreisverweigerer abgewiesen.
Nach eigenen Angaben hat die E.ON-Vertriebsgesellschaft
»mehrere hundert Privat- und Gewerbekunden« - dem
Vernehmen nach sind es ca. 300 -, die ihre Energierechnung
seit Jahren gekürzt haben, verklagt oder Mahnverfahren
eingeleitet.
Nachdem das Amtsgericht Paderborn bereits vier Klagen
abgewiesen hatte, tat es der Delbrücker Amtsrichter
Thorsten Bolte gleich in 37 Fällen - allerdings aus
formalen Gründen: Die Vertriebs GmbH habe als Kläger nicht
hinreichend darlegen können, dass tatsächlich alle alten E.ON-Verträge
auf die Vertriebsgesellschaft übertragen worden seien. In
der Sache selbst, ob die Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt
sind oder nicht, musste der Richter nicht mehr entscheiden.
Rechtsanwalt Reinhard Weeg aus Rheda-Wiedenbrück, der
allein 210 E.ON-Gegner vertritt, wertet die Entscheidung
trotzdem als »Erfolg für die Verweigerer«. Wieder einmal
habe sich gezeigt, dass E.ON die Auflagen der Justiz einfach
ignoriere und überhaupt nicht daran interessiert sei, seine
Bücher offen zu legen. Zumindest die Beklagten, deren
Streitwert unter 600 Euro liege, könnten jetzt aufatmen.
Bei dieser Summe sei eine Berufung nicht zulässig.
Ganz anders die Reaktion auf Klägerseite. »E.ON
Westfalen Weser Vertrieb bedauert das Urteil und geht nach
wie vor davon aus, dass die Angemessenheit der
Preisanpassungen umfassend vorgetragen und dies im
Zeugentermin auch nachgewiesen wurde«, heißt es in einer
Stellungnahme von Unternehmenssprecher Edgar Schroeren.
Man werde die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen
und dann voraussichtlich Berufung beim Landgericht Paderborn
einlegen. Morgenluft wittert E.ON offenbar durch einen
Hinweisbeschluss des Landgerichts. Im Rahmen der
Berufungsverfahren zu den durch das Amtsgericht Paderborn
abgewiesenen Fällen habe das Gericht mitgeteilt, der
Energieversorger habe zur Billigkeit der Preisanpassungen
genügend vorgetragen. Unter anderem seien Testate von
Wirtschaftsprüfern zur Angemessenheit der Preiserhöhungen
vorgelegt worden.
»Wir sehen dem weiteren Verfahren zuversichtlich
entgegen und streben eine rechtskräftige Klärung des
Sachverhalts auch zur Wahrung der Rechtssicherheit für alle
regulär zahlenden Kunden an«, erklärt Schroeren.
E.ON Westfalen Weser versorgt rund 88 000 Haushalte mit
Gas. Nach Informationen der Initiative »Gaspreise runter«
beläuft sich die Zahl der Verweigerer, die seit 2004
Preisanhebungen nicht mehr bezahlen, auf etwa 1600.
Quelle: Westfälisches Volksblatt
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