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E.ON verliert vor Gericht

Delbrücker Amtsrichter weist 37 Klagen gegen Gaspreisverweigerer ab

Von Hubertus Hartmann

Kreis Paderborn (WV). Der Energieversorger E.ON Westfalen Weser (EWW) muss eine weitere juristische Schlappe hinnehmen. Das Amtsgericht Delbrück hat am Freitag die Klagen gegen Gaspreisverweigerer abgewiesen.

Nach eigenen Angaben hat die E.ON-Vertriebsgesellschaft »mehrere hundert Privat- und Gewerbekunden« - dem Vernehmen nach sind es ca. 300 -, die ihre Energierechnung seit Jahren gekürzt haben, verklagt oder Mahnverfahren eingeleitet.
Nachdem das Amtsgericht Paderborn bereits vier Klagen abgewiesen hatte, tat es der Delbrücker Amtsrichter Thorsten Bolte gleich in 37 Fällen - allerdings aus formalen Gründen: Die Vertriebs GmbH habe als Kläger nicht hinreichend darlegen können, dass tatsächlich alle alten E.ON-Verträge auf die Vertriebsgesellschaft übertragen worden seien. In der Sache selbst, ob die Gaspreiserhöhungen gerechtfertigt sind oder nicht, musste der Richter nicht mehr entscheiden.

Rechtsanwalt Reinhard Weeg aus Rheda-Wiedenbrück, der allein 210 E.ON-Gegner vertritt, wertet die Entscheidung trotzdem als »Erfolg für die Verweigerer«. Wieder einmal habe sich gezeigt, dass E.ON die Auflagen der Justiz einfach ignoriere und überhaupt nicht daran interessiert sei, seine Bücher offen zu legen. Zumindest die Beklagten, deren Streitwert unter 600 Euro liege, könnten jetzt aufatmen. Bei dieser Summe sei eine Berufung nicht zulässig.

Ganz anders die Reaktion auf Klägerseite. »E.ON Westfalen Weser Vertrieb bedauert das Urteil und geht nach wie vor davon aus, dass die Angemessenheit der Preisanpassungen umfassend vorgetragen und dies im Zeugentermin auch nachgewiesen wurde«, heißt es in einer Stellungnahme von Unternehmenssprecher Edgar Schroeren.

Man werde die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen und dann voraussichtlich Berufung beim Landgericht Paderborn einlegen. Morgenluft wittert E.ON offenbar durch einen Hinweisbeschluss des Landgerichts. Im Rahmen der Berufungsverfahren zu den durch das Amtsgericht Paderborn abgewiesenen Fällen habe das Gericht mitgeteilt, der Energieversorger habe zur Billigkeit der Preisanpassungen genügend vorgetragen. Unter anderem seien Testate von Wirtschaftsprüfern zur Angemessenheit der Preiserhöhungen vorgelegt worden.

»Wir sehen dem weiteren Verfahren zuversichtlich entgegen und streben eine rechtskräftige Klärung des Sachverhalts auch zur Wahrung der Rechtssicherheit für alle regulär zahlenden Kunden an«, erklärt Schroeren.

E.ON Westfalen Weser versorgt rund 88 000 Haushalte mit Gas. Nach Informationen der Initiative »Gaspreise runter« beläuft sich die Zahl der Verweigerer, die seit 2004 Preisanhebungen nicht mehr bezahlen, auf etwa 1600.

Quelle: Westfälisches Volksblatt

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