 |
Was geschieht mit dem Zähler, wenn ich den
Stromlieferanten wechsele?
Der
Zähler bleibt in Besitz des örtlichen Stromlieferanten und
dieser ist auch verantwortlich für das Funktionieren und den
Unterhalt des Stromnetzes. Dafür zahlt der neue Anbieter eine
Zählermiete an den örtlichen Versorger, die in der Regel in
der Grundgebühr enthalten ist.
Der neue Anbieter kann von Ihnen fordern, den Tarifzähler
selbst abzulesen. Zusätzliche Kosten durch den alten
Versorger fallen nicht an. Bei einem Wechsel wird die Zählergebühr
oder Grundgebühr an den neuen Stromlieferanten gezahlt, der
sich mit Ihrem alten Versorger in Verbindung setzt und alles
Weitere regelt.
Quelle: strom-magazin.de
|  |